Seine fürstliche Hoheit, Borwin von Siebenhafen, Fürst der Sieben Türme, Regent des Landes und Beschützer der Kirche, Ehrenrektor der Universität der Sieben Türme, Vizeadmiral der bündischen Marine, Großkomtur der Sieben Türme, und seine herzogliche Durchlaucht, Thaddäus von Trutzburg, Herr der Trutzburg, Graf von Friedland, Ritter des hl. Carolus, geben hiermit die Regeln und Modalitäten für die Kämpfe anlässlich des Turniers auf Hohen Wieden kund und zu wissen:
Es werden ausgeschrieben: ein ritterlicher Zweikampf, ein Bewerb im Schwertkampf am Boden, ein Wettstreit im Bogenschießen mit drei Pfeilen, ein Ringelstechen, ein Künstlerwettstreit, sowie das große Bruchenringen für jedermann.
Auf Entschluss seiner fürstlichen Hoheit darf ein jeder freier Mann und jede freie Frau am Kampf um das Gut teilnehmen. Adeligen sei es gestattet, Vertreter zu benennen, die für sie an Bewerben teilnehmen, solange sie höchstselbst an mindestens einem teilnehmen.
Es sei bekannt gegeben, dass in allen Kämpfen, die zum Turnier ausgetragen werden, jeder Streiter eine Anzahl von Marken erringen kann. Am Ende aller Bewerbe werden die Marken aller Streiter vor dem Fürsten ausgeschüttet und gezählt. Das Gut geht an denjenigen Streiter mit den meisten Marken.
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